der Eventagentur Magdeburg

Zu den in diesem Angebot aufgeführten Leistungen werden folgende Punkte zwischen Auftraggeber und der Eventagentur Magdeburg verpflichtend vereinbart:

1. Angebot und Abschluss:

Angebote sind freibleibend. Die Annahme des Auftrages, sowie mündliche, telefonische oder durch die Eventagentur Magdeburg getroffene Vereinbarungen werden nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

2. Verpflichtungen:

Der Auftraggeber verpflichtet sich kein direktes Vertragsverhältnis mit dem von der Eventagentur Magdeburg gebuchten Personal einzugehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vereinbarungsgemäßen pünktlichen Zahlung bei ordnungsgemäßer, auftragsgemäßer Leistung.

3. Auftragsstornierung:

Wird der Auftrag als Ganzes oder – falls vereinbart -einzelne Positionen des Auftrages storniert, werden alle bis zur Stornierung angefallenen Arbeiten auf Stundenbasis abgerechnet.

4. Stornierung von Personal:

Wird gebuchtes Personal bis 48 Stunden vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, so werden 50% des Auftrag wertes fällig, jedoch 100% der Belegkosten, bei einer späteren Stornierung werden 80% des Auftrag wertes fällig sowie 100% der Belegkosten. Bei Stornierung am Aktionstag werden 100% der vereinbarten Auftragssumme fällig. Auftragsstornierungsgebühren beziehen sich – falls nicht anders vereinbart – grundsätzlich auf den Auftrag als Ganzes und nicht auf die im Auftrag enthaltenen Einzelpositionen. Werden vereinbarte Leistungen als Ganzes oder in Teilen nicht in Anspruch genommen, besteht – wenn nicht anders vereinbart – weder ein Anspruch auf Gutschrift noch auf Erstattung. Hiervon ausgenommen sind Leistungen nach Aufwand.

5. Ausführung des Auftrages:

Das Einsatzpersonal wird von der Eventagentur Magdeburg entsprechend der Auftragsanforderung ausgewählt. Sollte es während des Einsatzes notwendig sein, andere als im Vertrag vereinbarte Leistungen zu erbringen, so ist dies vorab mit der Eventagentur Magdeburg abzusprechen.

Die Eventagentur Magdeburg kann aus wichtigen Gründen, die dem Auftraggeber mitzuteilen sind, vor oder während der Ausführung eines Auftrags die Durchführung anderen Personen übertragen als ursprünglich vereinbart. Preisänderungen sind im Laufe einer Durchführung eines einzelnen Auftrages nur möglich, wenn sich die Anforderungen ändern. Die Eventagentur Magdeburg behält sich vor, wegen drohender Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz des Auftraggebers oder bei nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung den Auftrag nicht auszuführen, wobei dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht entbindet.

6. Leistungsgarantie:

Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei der Eventagentur Magdeburg anzuzeigen, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche.

7. Haftung:

Vorbehaltlich anderer als in diesen AGB´s getroffener Regelungen haftet die Eventagentur Magdeburg auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für vertragstypische Schäden, die dem Auftraggeber in Folge einer von der Eventagentur Magdeburg verübten wesentlichen vertragspflicht Verletzung des Vertrages entstanden sind, haftet die Eventagentur Magdeburg auch für leichte Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Eventagentur Magdeburg haftet nicht für evtl. entstandene Schäden, welche durch das externe Personal verursacht wurden. Eventuelle Ansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten gerechnet ab Ende der Leistungserbringung.

Ein dem Auftraggeber zustehender Schadensersatzanspruch besteht maximal in Höhe der vereinbarten Vergütung des Teils der Leistung, der nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Wird der Eventagentur Magdeburg selbstverschuldet die Leistungserbringung unmöglich, so kann der Auftraggeber Schadensersatz verlangen. Dieser ist begrenzt auf die Vergütung für den Teil der Leistung, der selbstverschuldet nicht erbracht werden konnte. Anderweitige und darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in Fällen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung ins-besondere wegen höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.

8. Abrechnung:

Die Abrechnung des Auftrages, insbesondere der Vergütung der zum Einsatz gebrachten Personen, erfolgt ausschließlich durch die Eventagentur Magdeburg und ist – wenn nicht anders vereinbart – sofort nach Rechnungsstellung fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm vorgelegten Tätigkeitsnachweise der eingesetzten Personen während oder nach Beendigung des Auftrages abzuzeichnen oder im Verhinderungsfalle die Angaben von Eventagentur Magdeburg als richtig anzuerkennen. Eine detaillierte Einzelabrechnung der vereinbarten Fahrtzeiten, Pausen, Schulungszeiten, km-Geld usw. ist aufgrund vieler Einzelpositionen und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand wirtschaftlich nicht sinnvoll. Falls diese dennoch vom Auftraggeber gewünscht wird, muss sie vor der Auftragserteilung gesondert vereinbart werden. Diese Leistung wird nach Aufwand berechnet.

9. Konkurrenzschutz:

Die von der Eventagentur Magdeburg eingesetzten Personen dürfen für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder Aushilfsweise noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 3.000 Euro pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

10. Sonstige Bedingungen:

Der Auftraggeber und die Eventagentur Magdeburg sind berechtigt, alle während der Aktion aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild- und Filmmaterial uneingeschränkt für eigene Werbezwecke und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese können eingetragene Marken und Produkte des Auftraggebers beinhalten.

11. Salvatorische Klausel:

Sollte irgendeiner der Vereinbarungspunkte dieses Auftrages im Sinne des Angebotes ungültig sein, so berührt dies nicht den Auftrag als solchen. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle zur Formulierung einer Vereinbarung, die dem Sinne dieser Vereinbarung am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist Magdeburg.